Prinzipalmarkt Münster | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteStadthafen bei Nacht | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteStadtbibliothek Münster | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

 

 
 
Immobilienbewertung in Münster und dem Münsterland
Bild5
emotionheader5800577958

 

Immer öfter wird der Wertermittler zur Feststellung von Immobilienwerten herangezogen. Wir erstellen Gutachten u.a. für Banken und Notare, Nachlass- und Betreuungsgerichte sowie für private Immobilienbesitzer.  Im Rahmen von Erbauseinandersetzungen, Ausgleichszahlungen, der Immobiliennachfolgeregelung oder aber wenn aus beruflichen oder privaten Gründen eine Immobilie veräußert werden soll:

 

 - Sie benötigen eine professionelle Einschätzung -

 

Die Berechnung erfolgt bei vorliegenden Kaufpreisen artgleicher Immobilien im Vergleichswertverfahren, im Allgemeinen wird jedoch aufgrund der Individualität einer Immobilie, das Sachwertverfahren für privat genutzte Immobilien verwandt, mit dem Ertragswertverfahren werden Immobilien bewertet, die zur Erzielung von Renditen vorgesehen sind, vorrangig vermietete oder verpachtete Immobilien.

 

Unsere langjährige Erfahrung auf dem regionalen Immobilienmarkt und in der Bewertung von Immobilien, garantiert Ihnen eine marktgerechte Analyse Ihres Objektes.

 

Um eine seröse Bewertung Ihrer Immobilie zu gewährleisten, ist grundsätzlich ein persönlicher Termin zur Aufnahme der Gegebenheiten erforderlich.

 
- Aufnahme der Fakten, Beratung und Analyse -
 

Nachdem Sie mir Ihre Situation in einem persönlichen Gespräch schildern, unterbreite ich Ihnen einen auf Sie zugeschnittenen Lösungsvorschlag.

 

 

 

 

die häufigsten Fragen meiner Kunden sind...
  • wie möchte ich in Zukunft wohnen?
  • was ist mit meiner Immobilie im Pflegefall?
  • wie vererbe ich meine Immobilie richtig?
  • was passiert mit meiner Immobilie im Erbfall?
  • wie regele ich die Immobiliennachfolge in der Familie?
  • wie behalte ich die Kontrolle über meine Entscheidungen?
1144-4

 

GA3
 
Sie benötigen den aktuellen Wert eines bebauten oder unbebauten Grundstücks?
 
Wir wissen Sie und Ihre Immobilie zu schätzen!
...das Kurzgutachten als Orientierungshilfe

 

 

Oftmals genügt schon eine Werteinschätzung der Immobilie über ein KURZGUTACHTEN um den gewünschten Erfolg zu erzielen. Dieses entwickelt keine Rechtskraft gegenüber Dritten und dient der internen Wertfeststellung und der Orientierung des Auftraggebers, z.B. um den Verkehrswert im Rahmen von Ehescheidungen, Erbauseinandersetzungen, Übertragung von Immobilien zu Lebzeiten, Betreuungs- und Vormundschaftsangelegenheiten etc. festzustellen.


Das Gutachten beinhaltet einen Ortstermin zur Aufnahme der relevanten Informationen und zur Fotodokumentation des Bewertungsobjekts, eine ca. 10-seitige Ausarbeitung der Objektinformationen, zuzüglich der durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellten Objektunterlagen kann der Gesamtumfang bis zu 30 Seiten betragen. Das Kurzgutachten wird auf elektronischem Wege übermittelt, auf Wunsch können gedruckte und gebundene Ausfertigungen erstellt werden.

Der Preis für ein KURZGUTACHTEN beträgt 600,00 EUR + 0,1%, des ermittelten Wertes, zzgl. 19% MwSt. Für Objekte ab 10 WE unterbreiten wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Alle erforderlichen Unterlagen werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Der Preis bezieht sich auf Bewertungsobjekte in und um Münster sowie nach Absprache für den Wirkungskreis Steinfurt und Warendorf. Für andere Standorte sprechen Sie uns bitte an.

 

Gestaltet sich der Bewertungshintergrund erheblich schwieriger, wenn z.B. das Grundstück mit Rechten Dritter belastet ist (Erbbaurechte, Wohn- und Wegerechte o.ä.) und diese bewertet werden sollen, können nach Absprache Zuschläge berechnet werden.

 

Gerne stehen wir Ihnen auch bei einem geplanten Verkauf mit unserer Erfahrung zur Verfügung. Entscheiden Sie sich anschließend dazu, Ihre Immobilie durch uns zu verkaufen, ist das Kurzgutachten in der Dienstleistung bereits enthalten.

 

 

Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Gesprächstermin.
 


BDGS

RDM