der Energieausweis
Der Besitz eines Energieausweises ist seit 2014 Pflicht. Damit müssen Eigentümer, die Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten wollen, den Energieausweis nicht nur bei der Einstellung des Inserats im Internet angeben, sondern gegebenenfalls auch bei Besichtigungsterminen zu Hand haben.
Eine Befreiung gilt für Gebäude die unter Denkmalschutz stehen und kleine Gebäude mit nicht mehr als 50 Quadratmetern Nutzfläche.
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen:
Der Verbrauchsausweis bewertet den tatsächlichen Energieverbrauch eines Gebäudes und ist generell zulässig für Mehrfamilienhäuser mit mindestens fünf Wohneinheiten sowie für Wohnhäuser ab 1977 unter Einhaltung der Wärmeschutzverordnung.
Der Bedarfsausweis hingegen bewertet den berechneten Energiebedarf, der sich aus dem Zustand des Gebäudes ergibt. Der bedarfsorientierte Ausweis ist für Neubauten obligatorisch und für unsanierte Häuser bis 1977 erforderlich.
Gerne sind wir Ihnen bei der Beschaffung des für Ihre Immobilie benötigten Energieausweises behilflich. In Zusammenarbeit mit einem geprüften Gebäudeenergieberater, können wir Ihnen den benötigten Energieausweis kurzfristig per e.mail zur Verfügung stellen.
Für weitere Informationen zu den Produkten oder zur Aufnahme der benötigten Informationen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Übertragen Sie uns das Verkaufsmandat für Ihre Immobilie, ist die Erstellung des benötigten Energieausweises für Sie kostenfrei.
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