Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.) Unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit erfolgt aufgrund der - uns vom Auftraggeber oder anderen Auskunftsbefugten - erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf und -vermietung bleiben vorbehalten.
2.) Der Maklervertrag mit uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Kenntnis und auf der Basis des Ihnen vorliegenden Objekt-Exposés in schriftlicher oder und seine elektronische Form, Bedingungen oder von uns erteilten Auskünfte zustande.
3.) Unsere Nachweis-/ Vermittlungstätigkeit, Exposés etc. sind ausschließlich für den adressierten Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist der Empfänger unserer Nachweis-/ Vermittlungstätigkeit zur Zahlung der ortsüblichen oder vereinbarten Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft, ohne mit uns einen Maklervertrag vereinbart zu haben, abschließt. Weitere Schadenersatzansprüche unsererseits bleiben vorbehalten.
4.) Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden, soweit keine Interessenkollision vorliegt.
5.) Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes zustande kommt (z.B. Kauf statt Miete oder umgekehrt), sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht.
6.) Die Provision ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss in gehöriger Form und ggf. des Eintritts eventuell darin vereinbarter aufschiebender Bedingungen oder bei Abschluss eines gleichwertigen Geschäfts, das im Zusammenhang mit der maklerseits geleisteten Maklertätigkeit steht. Die Erwerbs- bzw. Nutzungsbedingungen sind uns von unserem Vertragspartner mitzuteilen.
7.) Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung gegenüber der Courtageforderung sind ausgeschlossen, soweit die aufrechenbare Forderung nicht bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt ist.
8.) Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist uns dies schriftlich unverzüglich, dass heißt, spätestens innerhalb von drei Tagen ab Entgegennahme unseres Nachweises / Exposé mitzuteilen. Erfolgt dies nicht, so hat der Kunde uns im Wege des Schadenersatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die uns dadurch entstanden sind, dass der Kunde uns nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat.
9.) Der Kaufinteressent wird uns - zur Erfüllung des Geldwäschegesetzes - auf Anforderung eine Kopie seines Personalausweises oder Reisepasses zukommen lassen (Vorder- und Rückseite). Der Kaufinteressent stimmt zu, dass wir Daten zur Identifizierung und Überprüfung der Identität des Kaufinteressenten gemäß der Verpflichtung aus § 2 Abs. 1 Nr. 14 Geldwäschegesetz nach Vorgabe aufbewahrt. Wir sichern zu, dass diese Daten für keine anderen Zwecke außerhalb der Identitätsfeststellung genutzt werden.
Der Kaufinteressent ist verpflichtet, uns unverzüglich über die Existenz etwaiger Mitkäufer zu informieren, so dass wir auch deren Identität feststellen können.
10.) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Münster/Westf.
11.) Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderläuft.
KITTNER Immobilien und Sachverständiger e.K.
Elsässer Str. 20, 48151 Münster
Tel.: 0251 203 8526 / Fax: 0251 203 8528
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